Rundfunkbeitrag – Doppelbelastung beenden.

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Fraktion der CDU/CSU sowie die Bundesregierung auf, sich für eine Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags einzusetzen, mit dem Ziel, die zusätzliche Beitragspflicht von Betriebsstätten und Dienstfahrzeugen für Arbeitnehmer, die den Rundfunkbeitrag bereits privat entrichten, ersatzlos zu streichen bzw. auf ein sachlich gerechtfertigtes Maß zu begrenzen.

Begründung:

Jeder Arbeitnehmer zahlt privat den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat. Gleichzeitig ist sein Arbeitgeber verpflichtet, für denselben Beschäftigten erneut Rundfunkbeitrag zu entrichten – für die Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, sowie zusätzlich für jedes Dienstfahrzeug mit Radio. Dieser Beitrag dient laut Gesetz der Abgeltung der „Nutzungsmöglichkeit“, obwohl diese bereits über den privaten Haushaltsbeitrag abgedeckt ist.

Das Ergebnis ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Doppelbelastung, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen trifft und zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt, ohne dass dem ein zusätzlicher Nutzen für die Beitragszahler gegenübersteht.

Wie stark sich diese Doppelbelastung in der Praxis auswirkt, zeigt folgendes Beispiel eines mittelständischen Betriebs: Für eine Betriebsstätte der Beitragsstaffel 3 (20–49 Mitarbeiter) fallen 54,00 Euro im Monat an. Für einen Fuhrpark von zehn Dienstfahrzeugen – von denen eines beitragsfrei ist – kommen für die übrigen neun Fahrzeuge je 6,12 Euro, insgesamt 55,08 Euro im Monat, hinzu. Die Gesamtbelastung des Unternehmens beträgt damit 109,08 Euro im Monat bzw. 1.308,96 Euro im Jahr – zusätzlich zu den privaten Beiträgen, die die Mitarbeiter des Betriebs ohnehin bereits leisten.

Die MIT fordert daher, die betriebliche Beitragspflicht für Betriebsstätten und Dienstfahrzeuge so zu reformieren, dass Arbeitnehmer und Unternehmen nicht länger doppelt für dieselbe Leistung zur Kasse gebeten werden.