Pflegende Angehörige vor Rentenanspruchsverlusten schützen.

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Fraktion der CDU/CSU sowie die Bundesregierung auf zu beschließen, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ab 2027 vorgesehenen Kürzungen der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent sowie den vollständigen Wegfall der Rentenbeiträge bei Pflegegrad 1 ersatzlos zu streichen. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegekassen sind gesetzlich so zu verpflichten, dass die Beiträge für häusliche Pflegepersonen dauerhaft in voller, ungekürzter Höhe fortgezahlt werden.

Begründung:

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Sanierung der Pflegefinanzen stellen eine massive soziale Ungerechtigkeit dar und bestrafen genau die Menschen, die das System durch unbezahlte Care-Arbeit überhaupt am Leben erhalten. Wenn pflegende Angehörige – die für die Pflege oft ihre eigene Erwerbsarbeit reduzieren oder ganz aufgeben – ab 2027 bei den Pflegegraden 2 bis 5 spürbare Einbußen bei den Rentenansprüchen hinnehmen müssen (laut Modellrechnungen bis zu 64 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro Lebensrente), treibt der Staat diese Menschen sehenden Auges in die Altersarmut. Ein vollständiger Streichungsbeschluss bei Pflegegrad 1 entzieht zudem jegliche finanzielle Anerkennung im Bereich der frühzeitigen Prävention. Anstatt bei den Schwächsten zu sparen, muss der familiäre Einsatz als milliardenschwere Entlastung der professionellen Pflegeinfrastruktur anerkannt und der Rentenschutz unangetastet bleiben.