Öffentliche Vergabe mittelstandsfreundlich gestalten.

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Fraktion der CDU sowie die Landesregierung auf zu beschließen, das Landesvergabegesetz (LVergG) dahingehend zu novellieren, dass sämtliche „vergabefremden Kriterien“ – insbesondere spezifische umweltpolitische, soziale oder tarifliche Sonderregelungen, die über das Bundesrecht hinausgehen – ausgesetzt werden. Bei öffentlichen Ausschreibungen des Landes und der Kommunen darf fortan nur noch die wirtschaftliche und fachliche Eignung sowie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend sein.

Begründung:

Die gut gemeinte Verknüpfung von öffentlichen Aufträgen mit politischen Erziehungszielen hat das Vergabeverfahren in Baden-Württemberg komplett überlastet. Regionale Handwerker und KMU beteiligen sich kaum noch an öffentlichen Ausschreibungen, weil der bürokratische Dokumentationsaufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Die Folge sind verzögerte Bauprojekte, mangelnder Wettbewerb und explodierende Kosten für die Steuerzahler, während Aufträge oft an überregionale Großkonzerne gehen. Ein Moratorium für diese Zusatzhürden holt das regionale Handwerk zurück ins Boot, beschleunigt dringende Infrastrukturprojekte an Schulen und Straßen und entlastet die kommunalen Bauämter massiv.