Kalte Progression stoppen, Mittelschicht entlasten

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Fraktion der CDU/CSU sowie die Bundesregierung auf zu beschließen, den Einkommensteuertarif grundlegend zu reformieren und die Schwelle, ab welcher der Spitzensteuersatz (aktuell 42 %) greift, gesetzlich und dynamisch an das 5-fache des nationalen Medianlohns (beziehungsweise des mittleren Bruttoeinkommens) zu koppeln. Dieser Schwellenwert ist im Rahmen eines jährlichen Automatismus ohne gesonderte Gesetzgebungsverfahren an die Reallohnentwicklung anzupassen. Zudem ist der Grundfreibetrag an die Pfändungsfreigrenze gem. Paragraph 850c ZPO anzupassen.

Begründung:

Der Begriff „Spitzensteuersatz“ wurde in den letzten Jahrzehnten durch die verfehlte Tarifpolitik ad absurdum geführt. Während im Jahr 1965 Spitzenverdiener erst ab dem 15-fachen des Durchschnittslohn mit dem Höchstsatz besteuert wurden, greift dieser heute bereits beim erschreckenden 1,5- bis 1,9-fachen des Durchschnittsgehalts. Die Folge ist eine massive „Mittelstandsbeschaffung“ und eine ungerechte Besteuerung von Facharbeitern, Handwerkern und qualifizierten Angestellten, die fälschlicherweise wie Millionäre besteuert werden. Ein starrer Freibetrag, der nur unregelmäßig angepasst wird, schützt nicht vor der schleichenden Kaufkraftminderung. Ein gesetzlicher Automatismus stellt sicher, dass der Spitzensteuersatz wieder ausschließlich das trifft, was sein Name verspricht: absolute Spitzen- und Höchstverdiener der Gesellschaft, während die Leistungsträger der Mittelschicht nachhaltig entlastet werden.