Gebäudemodernisierungsgesetz – Keine Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern.

Beschluss des MIT-Landesvorstandes am 13.06.2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Baden-Württemberg fordert, das Gebäudemodernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die vorgesehene Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern vollständig zu streichen.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Baden-Württemberg begrüßt, dass die Neufassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes die Technologieoffenheit bei der Wahl der Heizsysteme wiederherstellt.

Der Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe sowie der Bestandsschutz bestehender Heizungen über 2044 hinaus sind ebenfalls richtige und notwendige Schritte.

Kritisch bewertet die MIT Baden-Württemberg jedoch die vorgesehene pauschale 50/50-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern bei Gasnetzentgelten, CO₂-Kosten sowie den Mehrkosten verpflichtend beizumischender biogener Brennstoffe.

Diese Regelung führt dazu, dass Vermieter künftig verbrauchsabhängige Heizkosten mittragen müssten, deren Höhe sie nicht beeinflussen können. Dies stellt ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko dar.

Für viele Selbständige und mittelständische Unternehmer ist die Vermietung von Wohnraum eine zentrale Säule der Altersvorsorge. Eine zusätzliche, verbrauchsabhängige Kostenbelastung gefährdet diese Vorsorgestrukturen und schwächt die wirtschaftliche Stabilität privater Vermieter.

Private Vermieter stellen mit über 64 Prozent aller Mietwohnungen das Rückgrat des deutschen Mietwohnungsmarktes dar.

Zunehmende regulatorische Eingriffe, steigende Belastungen und die nun geplante Kostenaufteilung verschlechtern die Investitionsbereitschaft weiter. Die Folgen zeigen sich bereits in einer rückläufigen Bau- und Modernisierungstätigkeit.