Für ein dreigliedriges Gesundheitssystem

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Fraktion der CDU/CSU sowie die Bundesregierung auf zu beschließen, das bestehende duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung in ein dreigliedriges System – bestehend aus einer privaten Absicherung, einer beitragszahlenden Regelversicherung und einer staatlich finanzierten Sozialversicherung – umzustrukturieren. Für Empfänger der staatlich finanzierten Sozialversicherung sowie für Personen, die keine eigenen Beiträge zur Finanzierung des Gesundheitssystems leisten, sind die medizinischen Leistungen gesetzlich auf Basisleistungen zu beschränken.

Begründung:

Das aktuelle Gesundheitssystem steht durch den demografischen Wandel und explodierende Kosten vor dem Kollaps, da Beitragszahler zunehmend die Versorgung von Personen mitfinanzieren müssen, die keine oder nur unzureichende Eigenbeiträge leisten. Ein faires System muss Leistung und Einzahlung widerspiegeln: Wer durch eigene Arbeit und Beiträge das System trägt, muss auch prioritären Zugang zu zeitnahen Terminen und umfassenden Leistungen erhalten. Die neu zu schaffende Sozialversicherungsstufe stellt durch die Beschränkung auf lebensnotwendige Notfall- und Basismedizin sicher, dass das humanitäre Existenzminimum gewahrt bleibt, während gleichzeitig Fehlanreize und eine Überlastung der Arztpraxen abgebaut werden. Diese Dreigliederung schützt die Leistungsträger der Gesellschaft, entlastet die medizinische Infrastruktur und stellt das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit wieder her.