Staatliche Finanzierung von NGOs einstellen

Beschluss des MIT-Landesvorstands am 07. Juli 2026

Sämtliche direkten und indirekten staatlichen Finanzierungen sowie institutionelle Förderungen aus Steuergeldern für politisch agierende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind ersatzlos einzustellen.

Darüber hinaus fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion, dass die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen (BT-Drs. 20/15035) vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden. Staatliche Förderströme, institutionelle Verflechtungen und die Verwendung öffentlicher Mittel durch politisch tätige Organisationen sind transparent offenzulegen.

Begründung:

Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) definiert sich über die fundamentale Unabhängigkeit vom Staat. Wenn Organisationen, die als Kontrollinstanzen der Politik oder als Vertreter zivilgesellschaftlicher Interessen auftreten, maßgeblich durch staatliche Steuergelder finanziert werden, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt. Diese finanzielle Verflechtung birgt das Risiko einer gezielten politischen Einflussnahme oder einer „bestellten“ Meinungsmache im Sinne der jeweiligen Regierung.

Die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2025 haben deutlich gemacht, dass bei staatlicher Förderung politisch aktiver Organisationen weiterhin erheblicher Transparenzbedarf besteht. Die damalige Antwort der Bundesregierung erhob nach eigener Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerade bei der Verwendung von Steuergeldern muss jedoch umfassend nachvollziehbar sein, welche Organisationen in welchem Umfang gefördert werden und wofür diese Mittel eingesetzt werden.

Eine echte, glaubwürdige Zivilgesellschaft muss sich daher ausschließlich durch private Spenden, Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliches Engagement tragen. Die Streichung staatlicher Mittel schützt die Unabhängigkeit der NGOs, entlastet die Steuerzahler und stellt sicher, dass öffentliche Gelder nur für Kernaufgaben des Staates verwendet werden.